Aktuelles Arbeitsrecht

LAG Berlin zu Auswertung des Browserverlaufs:

Arbeitgeber darf Dienstrechner auswerten – und kündigen.

LAG Berlin zu Auswertung des Browserverlaufs: Arbeitgeber darf Dienstrechner auswerten – und kündigen. In: Legal Tribune Online, 12.02.2016.